Wann darf man die Wohnung nach einem Todesfall räumen – und unter welchen Regeln?
Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch viele organisatorische Fragen mit sich. Besonders wichtig ist die Wohnungsauflösung: Wann darf man die Wohnung nach einem Todesfall räumen – und welche Regeln gelten dabei?
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Zunächst: Wer hat überhaupt Zutritt zur Wohnung?
Nach dem Todesfall geht der Nachlass unmittelbar auf die Erben über (§ 1922 BGB). Damit haben zunächst nur die Erben das Recht, über die Wohnung und den Hausrat zu verfügen.
- Solange die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde, dürfen die Erben die Wohnung betreten und räumen.
- Bei unklaren Verhältnissen – zum Beispiel, wenn es mehrere Erben gibt – entscheidet notfalls das Nachlassgericht.
- Angehörige ohne Erbrecht (z. B. Lebensgefährten ohne Testament) dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig räumen.
Tipp: Um Streit zu vermeiden, sollte immer ein Erbschein oder eine Vollmacht vorgelegt werden.
Kündigung des Mietvertrags
Mietwohnungen dürfen nicht sofort geräumt und gekündigt werden. Nach § 580 BGB gilt für die Erben eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Das bedeutet:
Die Erben zahlen Miete und Nebenkosten bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Erst nach der Kündigung können sie die Wohnung offiziell zurückgeben.
Vermieter verlangen meist, dass die Wohnung besenrein übergeben wird.
Deshalb sollte die Räumung rechtzeitig geplant und mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Wann ist eine sofortige Räumung erlaubt?
Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Wohnung schneller geräumt werden darf:
Wenn die Erben einstimmig entscheiden, dass keine Gegenstände mehr benötigt werden.
Wenn der Vermieter einverstanden ist und einer schnelleren Übergabe zustimmt.
Bei akuter Gefährdung (z. B. Brandgefahr oder extreme Vermüllung), darf die Wohnung auch vorher betreten und geräumt werden.
Dennoch empfiehlt es sich, alle Schritte schriftlich festzuhalten und mit Vermieter sowie Miterben abzusprechen.
Praktische Vorgehensweise für Angehörige
Damit die Räumung rechtssicher abläuft, sind einige Schritte sinnvoll:
Sterbeurkunde und Mietvertrag prüfen – Grundlage für Kündigung und Nachlassverwaltung.
Kündigung schriftlich einreichen – am besten mit Nachweis (Einschreiben).
Nachlass sichten und sichern – Wertsachen, Unterlagen und Erinnerungsstücke sortieren.
Wohnungsauflösung planen – mit professioneller Hilfe geht es schneller und stressfreier.
Übergabe dokumentieren – Fotos und Protokoll sorgen für Sicherheit bei der Rückgabe.
Fazit: Rechtzeitig planen, Streit vermeiden
Angehörige dürfen die Wohnung nach einem Todesfall erst räumen, wenn sie das Erbe annehmen und die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Wer die Formalitäten rechtzeitig erledigt, verhindert Streit und spart zusätzliche Kosten.
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