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Wohnungsauflösung nach Todesfall in Berlin – was Angehörige wissen müssen

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Wohnungsauflösung nach Todesfall in Berlin – was Erben wissen müssen

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch viele organisatorische Aufgaben mit sich. Besonders die Wohnungsauflösung in Berlin stellt Angehörige häufig vor große Herausforderungen: Was darf entsorgt werden? Wer ist rechtlich zuständig? Und welche Kosten entstehen dabei?

Entrümpelung SAM unterstützt Sie in dieser schwierigen Zeit – diskret, zuverlässig und rechtssicher.

Schreiben Sie uns eine WhatsApp-Nachricht oder rufen Sie direkt an 030-857 69 569

Inhalt

Wer ist für die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall zuständig?

Grundsätzlich geht mit einem Todesfall der gesamte Nachlass – also auch Mietverhältnisse und Hausrat – auf die Erben über (§ 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge). Das bedeutet zunächst:

Kündigungsfrist bei Mietwohnungen

Nach § 580 BGB beträgt die Kündigungsfrist für die Erben in der Regel drei Monate. Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich und unter Vorlage der Sterbeurkunde erfolgen. In Berlin akzeptieren Vermieter meist, wenn ein Angehöriger oder ein Nachlassverwalter die Kündigung übernimmt.

Lesen Sie auch: Wann darf man die Wohnung nach Todesfall räumen?

Wohnungsauflösung nach Todesfall in Berlin – Entrümpelung SAM unterstützt Angehörige

Pflichten und Rechte der Erben bei der Wohnungsauflösung

1. Mietrechtliche Pflichten

  • Räumungspflicht: Die Erben räumen die Wohnung vollständig und geben sie in ordentlichem Zustand zurück – meist besenrein.

  • Zahlungspflicht: Bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen die Erben weiterhin Miete und Nebenkosten.

  • Renovierungspflicht: Ob Schönheitsreparaturen anfallen, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

2. Erbrechtliche Aspekte

  • Wer das Erbe annimmt, übernimmt alle Rechte und Pflichten – auch mögliche Schulden.

  • Wer das Erbe ausschlägt, trägt keine Verantwortung für die Räumung.

  • Die Ausschlagung erklären Erben innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht (§ 1944 BGB).

3. Umgang mit Nachlassgegenständen

  • Wertgegenstände teilen die Erben untereinander auf.

  • Dokumente sichern Angehörige sorgfältig, damit keine wichtigen Unterlagen verloren gehen.

  • Sperrmüll und Abfälle entsorgt ein Fachbetrieb wie Entrümpelung SAM oder die BSR in Berlin.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Erbrecht

Ablauf

Ablauf einer Wohnungsauflösung nach Todesfall in Berlin

Eine Wohnungsauflösung umfasst rechtliche, organisatorische und praktische Schritte. Entrümpelung SAM begleitet Sie diskret durch den gesamten Prozess.

  • Kostenlose Erstberatung – telefonisch, per Videocall oder vor Ort.
  • Rechtliche Klärung – Unterstützung bei Fragen zu Mietvertrag, Kündigung und Erbrecht.
  • Räumung & Entsorgung – von Möbeln, Hausrat, Sperrmüll, Elektrogeräten.
  • Wertanrechnung – verwertbare Gegenstände werden angerechnet oder gespendet.
  • Besenreine Übergabe – inklusive Grundreinigung.
  • Optionale Renovierung – Malerarbeiten, Bodenbelagsentfernung, kleine Reparaturen.
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Kosten & Beispiele

Kosten einer Wohnungsauflösung nach Todesfall in Berlin

Die Kosten richten sich nach Wohnungsgröße, Umfang, Sonderaufwand und gewünschten Zusatzleistungen.

Die Kosten richten sich nach:
  • Wohnungsgröße
  • Umfang der Einrichtung
  • Sonderaufwand (Messie-Wohnung, volle Keller/Dachböden)
  • Zusatzleistungen (Renovierung, Sondermüllentsorgung)
GrößeBeispiel
50 m², leicht möbliertab 650 €
80 m², normal möbliertab 1.500 €
100 m²+, stark zugestelltab 3.800 €

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Quelle: Verbraucherzentrale – Erbe ausschlagen

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich bei der Wohnungsauflösung in Berlin anwesend sein?

Nein. Angehörige übergeben die Schlüssel und unser Team erledigt anschließend alle Arbeiten. Dadurch läuft die Wohnungsauflösung in Berlin diskret, zuverlässig und völlig selbstständig ab.

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

In der Regel innerhalb von drei Monaten. Diese Frist entspricht der gesetzlichen Kündigungsfrist nach § 580 BGB. Daher sollten Angehörige rechtzeitig die Kündigung einreichen und die Räumung planen.

Wer trägt die Kosten der Wohnungsauflösung?

Die Erben übernehmen die Kosten. Schlagen sie das Erbe jedoch aus, entfällt diese Pflicht. Somit hängt die Verantwortung unmittelbar davon ab, ob das Erbe angenommen wird.

Was passiert mit brauchbaren Möbeln und Geräten?

Unser Team prüft den Nachlass sorgfältig. Brauchbare Möbel oder Geräte spenden wir an Berliner Einrichtungen oder rechnen sie auf Wunsch im Preis an. Auf diese Weise profitieren Umwelt und Angehörige gleichermaßen.

Was, wenn es mehrere Erben gibt?

In diesem Fall treffen die Erben die Entscheidungen gemeinsam. Kommt es zu Uneinigkeiten, kann das Nachlassgericht klärend eingreifen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten geordnet lösen.

Warum Entrümpelung SAM in Berlin?

  • Jahrelange Erfahrung mit Wohnungsauflösungen nach Todesfällen
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  • Komplettservice: Räumung, Entsorgung, Reinigung, Renovierung

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Praktische Tipps für Angehörige bei einer Wohnungsauflösung nach Todesfall

Eine Wohnungsauflösung ist oft mehr als nur das Räumen von Möbeln. Sie bedeutet gleichzeitig Organisation, Verantwortung und Koordination. Damit Angehörige den Überblick behalten, helfen einige einfache Tipps:

  • Zunächst sollten wichtige Dokumente wie Mietvertrag, Sterbeurkunde und Versicherungsunterlagen gesichert werden.

  • Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig die Hausverwaltung oder den Vermieter über den Todesfall zu informieren.

  • Darüber hinaus ist es sinnvoll, Wertgegenstände und Erinnerungsstücke klar von den zu entsorgenden Dingen zu trennen.

  • Anschließend kann entschieden werden, welche Möbel verwertet, gespendet oder entsorgt werden sollen.

  • Schließlich sollte auch überlegt werden, ob ein professionelles Entrümpelungsunternehmen wie Entrümpelung SAM beauftragt wird. Dadurch sparen Angehörige nicht nur Zeit, sondern auch körperliche Belastung.

Ein klar strukturierter Ablauf schafft Sicherheit und sorgt dafür, dass Angehörige sich auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren können: den Abschied und die eigene Trauerbewältigung.

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